Carport München | Stellplatz planen & Anfrage senden
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Carport München | Stellplatz planen & Anfrage senden

Carports & Außenräume

Münchner Carport-Behördenwegweiser: Zuständige Stellen und Ansprechpartner

Für einen Carport in München müssen Standort, Baugrund und Regenwasser nicht in einem einzigen Verfahren geprüft werden. Die folgenden Zuständigkeiten helfen dabei, die richtige Stelle mit einem bereits vorbereiteten Anliegen zu erreichen und Fotos sowie maßstäbliche Pläne bereitzuhalten.

Lokale Bauaufsicht und Lokalbaukommission

Die Lokalbaukommission ist ein wichtiger Anlaufpunkt, wenn der geplante Carport in einem Vorgarten liegt. Garagen und Stellplätze sind dort grundsätzlich nicht zulässig; für Carports bestehen nur eng begrenzte Möglichkeiten einer Befreiung. Lassen Sie insbesondere prüfen, ob Ihre Lage innerhalb des Mittleren Rings, in einem Dorfkern, in einem denkmalgeschützten Ensemble, in einer einheitlich entwickelten Siedlung wie einer Reichskleinsiedlung oder bei entgegenstehenden Festsetzungen eines Bebauungsplans liegt. Im übrigen Stadtgebiet können etwa ein Ein- oder Zweifamilienwohnhaus, die Lage an der Zufahrt zu einer Garage oder einem weiteren Carport sowie Maß und Gestaltung im Zusammenhang mit der Hauptnutzung von Bedeutung sein. Der Carport darf dabei keinen notwendigen Stellplatz darstellen. Bereiten Sie einen maßstäblichen Lageplan, Angaben zur Zufahrt und Fotos der vorhandenen Situation vor.

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften

Ob eine Fläche überhaupt als Stellplatz geeignet ist, lässt sich nicht allein aus der Größe des Carports ableiten. Für die Prüfung sind die Festsetzungen des Bebauungsplans und örtliche Vorschriften maßgeblich. Wichtig sind insbesondere die Lage zur Zufahrt, Abstandsflächen, vorhandene Gebäude sowie mögliche gestalterische oder städtebauliche Anforderungen. Verlassen Sie sich nicht allein auf die Bezeichnung „genehmigungsfrei“ oder auf Katalogmaße. Reicht die Fläche eines Carports nach den bauordnungsrechtlichen Regeln zwar bis zu 50 Quadratmeter, kann das Vorhaben im Außenbereich oder wegen seiner sonstigen Eigenschaften dennoch einem Genehmigungsverfahren unterliegen. Auch bei einem verfahrensfreien Vorhaben bleiben die öffentlich-rechtlichen Anforderungen bestehen. Fragen Sie daher vor einer Bestellung ausdrücklich nach der Zulässigkeit Ihres konkreten Grundstücks.

Grundbauamt oder Baugrundsachverständiger

Ob das Grundbauamt konkret eingeschaltet werden muss, hängt vom Bauvorhaben und vom erkennbaren Prüfbedarf ab. Für die Gründung sind mindestens die tatsächlichen Lasten, der Baugrund und das Befestigungssystem zu betrachten. Diese Grundlagen gehören in eine belastbare Fachplanung; eine pauschale Fundamenttiefe reicht nicht aus. Wenn bei der ersten Prüfung Auffüllungen, frühere Baugruben, ungleichmäßige Schichten, eine unklare Betonfläche oder mögliche Leitungen erkennbar sind, sollte ein geeigneter Baugrund- bzw. Tragwerksplaner hinzugezogen werden. Lassen Sie insbesondere Pfostenraster, Eigengewicht, Dachaufbau, Wind- und Schneebeanspruchung sowie Ankerart und Bodenaufbau prüfen. Bei einer vorhandenen Betonfläche sind zudem Dicke, Zustand, Bewehrung und Randabstände zu klären.

Stadtentwässerung

Die Münchner Stadtentwässerung ist für die Frage relevant, ob das Dachwasser auf dem Grundstück versickert werden kann oder ob eine Einbindung in die Kanalisation infrage kommt. Bereiten Sie die Flächenberechnung des Dachs, Angaben zur geplanten Versickerung und, falls vorhanden, Angaben zum vorhandenen Kanalanschluss vor. Ein vorhandener Anschluss bedeutet nicht automatisch, dass ein neuer Dachablauf ohne Abstimmung angeschlossen werden darf. Lassen Sie außerdem klären, ob eine Genehmigung, Anzeige oder eine andere Abstimmung erforderlich ist. Parallel dazu sollte der geplante Wasserweg von Rinne und Fallrohr bis zum zulässigen Ablauf festgelegt werden. Fallrohre dürfen weder Zufahrt noch Fahrzeugtüren behindern; unkontrolliertes Ablaufen auf Nachbarflächen oder öffentliche Wege sollte vermieden werden.

Planung und Fachbetriebe vorbereiten

Neben behördlichen Prüfungen können Fachplaner und ausführende Betriebe für einen belastbaren Unterlagenumfang sorgen. Eine Statik beziehungsweise Tragwerksplanung klärt die Beanspruchung von Stützen, Dachtragwerk und Gründung. Herstellerunterlagen beschreiben das jeweilige Produkt und dessen Montageanforderungen; sie gelten nicht pauschal für andere Carports oder Deckungen. Ein Entwässerungsfachbetrieb kann den Wasserweg prüfen, während bei Photovoltaik die zusätzlichen Lasten, Befestigungen, Leitungswege und Anschlüsse in die Gesamtplanung gehören. Fassen Sie Ihre Anfrage zusammen: gewünschte Außen- und lichte Maße, Fahrzeug und Nutzung, Grundstückslage, Dachform, gewünschte Entwässerung, vorhandene Leitungen sowie Fotos und einen maßstäblichen Lageplan. So kann die zuständige Stelle schneller erkennen, welche Unterlagen noch fehlen.